|
Mit einem Staatsvertrag über die Wirtschafts-,
Währungs- und Sozialunion wurde im Juli 1990 die deutsche
Einheit eingeleitet.
Wirtschaftsunion
Die Einführung der Marktwirtschaft
löste das bisherige System der Planwirtschaft
ab. An die Stelle der staatlich bestimmten Versorgungswirtschaft
traten der freie Wettbewerb und die Bestimmung der Preise durch
Angebot und Nachfrage. Die Angleichung der DDR-Wirtschaft an diese
Prinzipien soll die Produktivität der Wirtschaft erhöhen, die Versorgung
der Bevölkerung sichern und die Betriebe konkurrenzfähig machen.
Die Auswirkungen
des neuen Wirtschaftssystems zeigten sich für die Bürger der DDR
an den Preisen: Sie stiegen für bestimmte Waren (z.B. Zeitungen
um 175%), auf der anderen Seite wurden Waren erschwinglich, die
vorher überteuert gewesen waren; etwa Kaffee, Zahnpasta oder auch
Radio- und Fernsehgeräte. Insgesamt profitierten die Bürger der
DDR von der neuen Ordnung: die Lebenshaltung
verbilligte sich um etwa 12%. Die Versorgung wurde vielfältiger.
Währungsunion
Am 1.7.1990 wurde die DM der Bundesrepublik als offizielles Zahlungsmittel
in der DDR eingeführt. Vor der Umstellung gab es zahlreiche Diskussionen
über den Umtauschkurs. Aufgrund des geringen Konsumangebots war
das bei den staatlichen Banken angelegte Sparguthaben der DDR-Bürger
enorm hoch (151 Mrd. Mark), so dass viele um den Wert ihrer Ersparnisse
fürchteten. Im Staatsvertrag vom Mai 1990 zwischen der Bundesrepublik
und der DDR wurde für den Umtausch festgelegt, dass Löhne und Gehälter,
Renten, Mieten im Verhältnis 1:1 von Mark der DDR auf DM umgestellt
werden. Außerdem sollte bis zu bestimmten Grenzen ein Umtauschkurs
1:1 gelten: - Kinder bis zu 14 Jahren konnten bis zu 2.000 Mark
umtauschen. - Für Personen bis zu 59 Jahren lag die Grenze bei 4.000
Mark. - Personen ab 60 Jahren konnten 6.000 Mark umtauschen.
Sozialunion
Das dreigliedrige Versicherungssystem
der Bundesrepublik wurde auch in den ostdeutschen Bundesländern
eingeführt. Die Sozialversicherung, die bisher Teil des Staatshaushalts
war, wurde auf selbständige Körperschaften übertragen. Die hohen
Kosten, die mit der Schaffung einer Arbeitslosenversicherung,
einer Krankenversicherung
sowie eines lohn- und beitragsbezogenen Rentensystems
verbunden war, wurde durch eine sogenannte Anschubfinanzierung ausgeglichen.
Die Arbeitsplatzgarantie, die in der DDR auf dem verfassungsmäßigen
Recht auf Arbeit beruhte, wurde im Mai 1990 aufgehoben, da sie nicht
zur Marktwirtschaft passt. Zur Schaffung einer Arbeitsverwaltung
wurden Maßnahmen getroffen wie: - die Einrichtung von Arbeitsämtern
- der Aufbau von Einrichtungen zur Umschulung sowie zur Fort- und
Weiterbildung der Arbeitskräfte - die Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung
für Erwerbslose sowie für Umschulungsmaßnahmen. Die Renten
in den neuen Bundesländern sollen möglichst schnell auf denselben
Stand gebracht werden wie im Westen. Die bisher staatliche Krankenversicherung
wurde aufgehoben zugunsten mehrerer konkurrierender Krankenkassen.
Bis zu ihrer Auflösung im Mai wurde die Sozialversicherung der DDR
hauptsächlich vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) verwaltet.
Die Arbeitnehmer mussten 10% ihres monatlichen Bruttolohnes an die
Sozialversicherung zahlen, die Arbeitgeber steuerten 12,5% bei.
Defizite wurden durch Staatszuschüsse ausgeglichen.1989 betrugen
diese Defizite 50%.
|