Geschichte: Wirtschaftsunion
Mit einem Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion wurde im Juli 1990 die deutsche Einheit eingeleitet.

Wirtschaftsunion
Die Einführung der Marktwirtschaft löste das bisherige System der Planwirtschaft ab. An die Stelle der staatlich bestimmten Versorgungswirtschaft traten der freie Wettbewerb und die Bestimmung der Preise durch Angebot und Nachfrage. Die Angleichung der DDR-Wirtschaft an diese Prinzipien soll die Produktivität der Wirtschaft erhöhen, die Versorgung der Bevölkerung sichern und die Betriebe konkurrenzfähig machen. Die Auswirkungen des neuen Wirtschaftssystems zeigten sich für die Bürger der DDR an den Preisen: Sie stiegen für bestimmte Waren (z.B. Zeitungen um 175%), auf der anderen Seite wurden Waren erschwinglich, die vorher überteuert gewesen waren; etwa Kaffee, Zahnpasta oder auch Radio- und Fernsehgeräte. Insgesamt profitierten die Bürger der DDR von der neuen Ordnung: die Lebenshaltung verbilligte sich um etwa 12%. Die Versorgung wurde vielfältiger.

Währungsunion
Am 1.7.1990 wurde die DM der Bundesrepublik als offizielles Zahlungsmittel in der DDR eingeführt. Vor der Umstellung gab es zahlreiche Diskussionen über den Umtauschkurs. Aufgrund des geringen Konsumangebots war das bei den staatlichen Banken angelegte Sparguthaben der DDR-Bürger enorm hoch (151 Mrd. Mark), so dass viele um den Wert ihrer Ersparnisse fürchteten. Im Staatsvertrag vom Mai 1990 zwischen der Bundesrepublik und der DDR wurde für den Umtausch festgelegt, dass Löhne und Gehälter, Renten, Mieten im Verhältnis 1:1 von Mark der DDR auf DM umgestellt werden. Außerdem sollte bis zu bestimmten Grenzen ein Umtauschkurs 1:1 gelten: - Kinder bis zu 14 Jahren konnten bis zu 2.000 Mark umtauschen. - Für Personen bis zu 59 Jahren lag die Grenze bei 4.000 Mark. - Personen ab 60 Jahren konnten 6.000 Mark umtauschen.

Sozialunion
Das dreigliedrige Versicherungssystem der Bundesrepublik wurde auch in den ostdeutschen Bundesländern eingeführt. Die Sozialversicherung, die bisher Teil des Staatshaushalts war, wurde auf selbständige Körperschaften übertragen. Die hohen Kosten, die mit der Schaffung einer Arbeitslosenversicherung, einer Krankenversicherung sowie eines lohn- und beitragsbezogenen Rentensystems verbunden war, wurde durch eine sogenannte Anschubfinanzierung ausgeglichen. Die Arbeitsplatzgarantie, die in der DDR auf dem verfassungsmäßigen Recht auf Arbeit beruhte, wurde im Mai 1990 aufgehoben, da sie nicht zur Marktwirtschaft passt. Zur Schaffung einer Arbeitsverwaltung wurden Maßnahmen getroffen wie: - die Einrichtung von Arbeitsämtern - der Aufbau von Einrichtungen zur Umschulung sowie zur Fort- und Weiterbildung der Arbeitskräfte - die Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung für Erwerbslose sowie für Umschulungsmaßnahmen. Die Renten in den neuen Bundesländern sollen möglichst schnell auf denselben Stand gebracht werden wie im Westen. Die bisher staatliche Krankenversicherung wurde aufgehoben zugunsten mehrerer konkurrierender Krankenkassen. Bis zu ihrer Auflösung im Mai wurde die Sozialversicherung der DDR hauptsächlich vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) verwaltet. Die Arbeitnehmer mussten 10% ihres monatlichen Bruttolohnes an die Sozialversicherung zahlen, die Arbeitgeber steuerten 12,5% bei. Defizite wurden durch Staatszuschüsse ausgeglichen.1989 betrugen diese Defizite 50%.

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