Soziale Sicherheit: Krankenversicherung

Versicherungsschutz | Finanzierung | Betriebskrankenkassen

Deutschland hat ein umfassendes Krankenversicherungssystem. Es umfasst den Schutz der Gesundheit und die Hilfe im Krankheitsfall. Es wurde vor mehr als 100 Jahren eingeführt. Zuständig für die Durchführung sind die gesetzlichen Krankenkassen, wie die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Finanziert wird das System durch die monatlichen Beiträge der Versicherten. 1999 gab es 459 Krankenkassen mit fast 51 Millionen Mitgliedern.

Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sind pflichtversichert. Beamte, Selbständige und Arbeitnehmer mit erhöhtem Einkommen sind in der Regel privat versichert bei einer Krankenkasse ihrer Wahl.

Viele Bundesbürger schließen zusätzliche Versicherungen ab, wie z.B. eine Krankenhaustagegeldversicherung (um im Krankheitsfall nicht in einem Drei- oder Sechsbettzimmer untergebracht zu werden) oder eine zusätzliche Versicherung für Zahnbehandlungen (die Zahnbehandlung ist sehr teuer).

s. auch Gesundheitswesen, Statistisches Bundesamt*

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