Deutschland hat ein umfassendes Krankenversicherungssystem. Es
umfasst den Schutz der Gesundheit und die Hilfe im Krankheitsfall.
Es wurde vor mehr als 100 Jahren eingeführt. Zuständig für die Durchführung
sind die gesetzlichen Krankenkassen, wie die Allgemeine Ortskrankenkasse
(AOK). Finanziert wird das System durch die monatlichen Beiträge
der Versicherten. 1999 gab es 459 Krankenkassen mit fast 51 Millionen
Mitgliedern.
Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze
liegt, sind pflichtversichert. Beamte, Selbständige und Arbeitnehmer
mit erhöhtem Einkommen sind in der Regel privat versichert bei einer
Krankenkasse ihrer Wahl.
Viele Bundesbürger schließen zusätzliche Versicherungen ab,
wie z.B. eine Krankenhaustagegeldversicherung (um im Krankheitsfall
nicht in einem Drei- oder Sechsbettzimmer untergebracht zu werden)
oder eine zusätzliche Versicherung für Zahnbehandlungen (die Zahnbehandlung
ist sehr teuer).
s. auch Gesundheitswesen,
Statistisches
Bundesamt*
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