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Die Regierung muss dem
Bundestag jährlich
einen Haushalt der Einnahmen und Ausgaben des Bundes vorlegen. Einnahmen
und Ausgaben sollten sich die Waage halten. Der Bundeshaushalt 1997
hatte Ausgaben in Höhe von 458,6 Milliarden DM, die sich folgendermaßen
verteilten:
Arbeit und
Sozialordnung |
149,0
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Schuldzinsen (Bundesschuld) |
85,4
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Verteidigung |
46,2
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Verkehr |
44,0
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Allgemeine Finanzverwaltung |
19,5
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Wirtschaft |
16,9
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Versorgung (Pensionen) |
15,8
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Bildung, Wissenschaft, Forschung
und Technologie |
14,8
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Familie, Senioren, Frauen und
Jugend |
11,9
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Landwirtschaft |
11,8
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Raumordnung, Bauwesen und Städtebau |
10,7
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Innenpolitik |
8,6
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Finanzen |
7,9
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Wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung |
7,6
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Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
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1,3
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Sonstiges |
7,2
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Der Haushaltsausschuss, dem je nach Fraktionsstärke Mitglieder
aller Fraktionen angehören, berät alljährlich den
Bundeshaushalt. Er entscheidet, wer wofür wieviel ausgeben
darf. Er hat auch ein Mitspracherecht bei Gesetzen, die mit Geldausgaben
verbunden sind.
Die Einnahmen für den Haushalt bestehen aus Steuern,
Abgaben und sonstigen Einkünften. Seit 1975 übersteigen
die Ausgaben die Einkünfte. Durch den Beitritt Ostdeutschlands
zum Bund entstanden enorme Kosten für den Aufbau der ostdeutschen
Länder. Zwischen 1991 und 1997 wurden in Ostdeutschland 1.138 Milliarden
DM investiert: u.a. 76 Milliarden DM im Verkehrswesen und 50 Milliarden
DM in der Telekommunikation. Durch die Investitionen wurden 510.000
Unternehmen neu gegründet.
Für 1998 wurden die Einnahmen des Bundes auf 400 Milliarden
DM geschätzt (davon 331,8 Milliarden DM Steuereinnahmen). Seit
1990 versechsfachte die Bundesregierung die jährliche Kreditaufnahme
zur Finanzierung des wirtschaftlichen
Aufbaus in Ostdeutschland. Dadurch erhöhte sich die Staatsverschuldung
(1994 über 2 Billionen), deren Zinsen und Tilgung den Haushalt
der Folgejahre belasten. Außerdem mussten zahlreiche Abgaben
(insbesondere Verbrauchssteuern, z.B. Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer)
erhöht werden; sie erreichten 1997 mit 53% ihren bislang höchsten
Stand.
Ab 1995 wird erneut der 'Solidaritätszuschlag'
zugunsten der neuen Bundesländer erhoben. Er betrug 7,5% der
Steuern,
wurde aber zum 1.1.1998 auf 5,5 % gesenkt .
Die hohen Kosten für die Finanzierung der deutschen
Einheit stehen immer wieder im Mittelpunkt von Auseinandersetzungen
zwischen Regierung und Opposition. Um Ausgaben einzusparen, bemüht
sich Deutschland u.a. um niedrigere Beiträge zum Haushalt der
Europäischen Union. Außerdem sind in vielen Bereichen
Kürzungen vorgesehen, so z.B. bei den Sozialleistungen
(z.B. Arbeitslosengeld).
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