Bundeshaushalt

Die Regierung muss dem Bundestag jährlich einen Haushalt der Einnahmen und Ausgaben des Bundes vorlegen. Einnahmen und Ausgaben sollten sich die Waage halten. Der Bundeshaushalt 1997 hatte Ausgaben in Höhe von 458,6 Milliarden DM, die sich folgendermaßen verteilten:

Arbeit und Sozialordnung
149,0
Schuldzinsen (Bundesschuld)
85,4
Verteidigung
46,2
Verkehr
44,0
Allgemeine Finanzverwaltung
19,5
Wirtschaft
16,9
Versorgung (Pensionen)
15,8
Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie
14,8
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11,9
Landwirtschaft
11,8
Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
10,7
Innenpolitik
8,6
Finanzen
7,9
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
7,6
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
1,3
Sonstiges
7,2

Der Haushaltsausschuss, dem je nach Fraktionsstärke Mitglieder aller Fraktionen angehören, berät alljährlich den Bundeshaushalt. Er entscheidet, wer wofür wieviel ausgeben darf. Er hat auch ein Mitspracherecht bei Gesetzen, die mit Geldausgaben verbunden sind.

Die Einnahmen für den Haushalt bestehen aus Steuern, Abgaben und sonstigen Einkünften. Seit 1975 übersteigen die Ausgaben die Einkünfte. Durch den Beitritt Ostdeutschlands zum Bund entstanden enorme Kosten für den Aufbau der ostdeutschen Länder. Zwischen 1991 und 1997 wurden in Ostdeutschland 1.138 Milliarden DM investiert: u.a. 76 Milliarden DM im Verkehrswesen und 50 Milliarden DM in der Telekommunikation. Durch die Investitionen wurden 510.000 Unternehmen neu gegründet.

Für 1998 wurden die Einnahmen des Bundes auf 400 Milliarden DM geschätzt (davon 331,8 Milliarden DM Steuereinnahmen). Seit 1990 versechsfachte die Bundesregierung die jährliche Kreditaufnahme zur Finanzierung des wirtschaftlichen Aufbaus in Ostdeutschland. Dadurch erhöhte sich die Staatsverschuldung (1994 über 2 Billionen), deren Zinsen und Tilgung den Haushalt der Folgejahre belasten. Außerdem mussten zahlreiche Abgaben (insbesondere Verbrauchssteuern, z.B. Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer) erhöht werden; sie erreichten 1997 mit 53% ihren bislang höchsten Stand.

Ab 1995 wird erneut der 'Solidaritätszuschlag' zugunsten der neuen Bundesländer erhoben. Er betrug 7,5% der Steuern, wurde aber zum 1.1.1998 auf 5,5 % gesenkt .

Die hohen Kosten für die Finanzierung der deutschen Einheit stehen immer wieder im Mittelpunkt von Auseinandersetzungen zwischen Regierung und Opposition. Um Ausgaben einzusparen, bemüht sich Deutschland u.a. um niedrigere Beiträge zum Haushalt der Europäischen Union. Außerdem sind in vielen Bereichen Kürzungen vorgesehen, so z.B. bei den Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld).

<< Parteien