Soziale Sicherheit
Krankenversicherung | Arbeitslosenversicherung
Rentenversicherung | Unfallversicherung | Pflegeversicherung

Das System der sozialen Sicherheit in Deutschland ruht auf fünf Säulen: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und - seit Januar 1995 - Pflegeversicherung.

Die Sozialversicherung wird durch monatliche Beiträge (die sog. 'Sozialabgaben') während der aktiven Arbeitszeit finanziert. Diese Beiträge betrugen 1997 etwa 42,1% des monatlichen Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die monatlichen Beiträge zu gleichen Teilen. Die Versicherung ist im allgemeinen Pflicht.

Arbeitnehmer mit erhöhtem Einkommen sind nicht pflichtversichert. Die Höhe des Einkommens, Beitragsbemessungsgrenze genannt, wird jedes Jahr neu festgelegt.

  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Höhe des Lohns oder Gehalts, bis zu der es Pflicht ist, zur gesetzlichen Sozialversicherung beizutragen.

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