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Das System der sozialen Sicherheit in Deutschland ruht auf fünf
Säulen: Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung,
Unfallversicherung und - seit Januar 1995 - Pflegeversicherung.
Die Sozialversicherung wird durch monatliche Beiträge (die sog.
'Sozialabgaben') während der aktiven Arbeitszeit finanziert. Diese
Beiträge
betrugen 1997 etwa 42,1% des monatlichen Bruttoeinkommens. Arbeitnehmer
und Arbeitgeber teilen sich die monatlichen Beiträge zu gleichen
Teilen. Die Versicherung ist im allgemeinen Pflicht.
Arbeitnehmer mit erhöhtem Einkommen sind nicht pflichtversichert.
Die Höhe des Einkommens, Beitragsbemessungsgrenze
genannt, wird jedes Jahr neu festgelegt.
- Beitragsbemessungsgrenze: Die Höhe des
Lohns oder Gehalts, bis zu der es Pflicht ist, zur gesetzlichen
Sozialversicherung beizutragen.
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