Die Rentenversicherung wurde schon vor 100 Jahren eingeführt. Sie
sichert den Lebensunterhalt im Alter, bei Minderung der Erwerbstätigkeit
und im Todesfall des Versicherten für dessen Hinterbliebene.
Versichert sind bis auf wenige Ausnahmen alle Erwerbstätigen.
Beamte zahlen keine monatlichen Rentenbeiträge. Sie erhalten vom
Staat am Ende ihrer aktiven Arbeitszeit eine Pension. Die Renten
werden aus den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert. Arbeitnehmer
und Arbeitgeber finanzieren den Beitrag je zur Hälfte. Derzeit liegt
der Beitragssatz bei 20,3%.
Die Höhe der monatlichen Rente richtet sich nach der Höhe der
im Laufe der aktiven Arbeitszeit geleisteten Beiträge. Je höher
die Beiträge eines Arbeitnehmers sind, desto höher ist die Rente,
die er im Alter bekommt.
Die monatliche Rente wird an die allgemeine Einkommensentwicklung
der Wirtschaft angepasst. Ab 1992 orientiert sich die Anpassung
am durchschnittlichen Nettoeinkommen der Arbeiter und Angestellten
und nicht wie bisher am Bruttoeinkommen. So soll verhindert werden,
dass die Renten stärker steigen als die Nettolöhne. Rentner bekommen
fast 65% des durchschnittlichen Nettoverdienstes eines Arbeitnehmers.
Zusätzlich zu ihrer Rente erhalten viele Arbeiter und Angestellte
nach ihrer Pensionierung ein Altersruhegeld von dem Betrieb, bei
dem sie die längste Zeit ihres Lebens gearbeitet haben.
Steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenzahlen, hohe Arbeitslosigkeit
erschweren die Sicherung der beitragsbezogenen Altersversorgung.
Immer weniger Berufstätige finanzieren mit ihren Beiträgen die Altersruhegelder
von immer mehr Rentnern. 1993 kamen auf 100 Beitragszahler 45 Rentner,
2030 werden es nach Schätzungen 96 Rentner sein.
Um die Altersversicherung auch weiterhin zu gewährleisten, wurde
das Rentenreformgesetz verabschiedet, das ab 1999 in Kraft tritt.
Zur Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung bemüht sich die
Politik, Anreize für die zusätzliche private Altersvorsorge zu schaffen.
Der Rentenbeginn liegt bei 65 Jahren.
Seit 1972 gibt es die flexible Altersgrenze, d.h. auf Antrag kann
ein Arbeitnehmer schon mit 63 Jahren aufhören zu arbeiten. Die Rente
ist dann etwas geringer. Frauen, die 20 Jahre versichert waren,
können die Rente mit 60 Jahren erhalten.
s. Bundesministerium
für Arbeit & Sozialordnung*
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