Soziale Sicherheit: Rentenversicherung

Die Rentenversicherung wurde schon vor 100 Jahren eingeführt. Sie sichert den Lebensunterhalt im Alter, bei Minderung der Erwerbstätigkeit und im Todesfall des Versicherten für dessen Hinterbliebene.

Versichert sind bis auf wenige Ausnahmen alle Erwerbstätigen. Beamte zahlen keine monatlichen Rentenbeiträge. Sie erhalten vom Staat am Ende ihrer aktiven Arbeitszeit eine Pension. Die Renten werden aus den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzieren den Beitrag je zur Hälfte. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 20,3%.

Die Höhe der monatlichen Rente richtet sich nach der Höhe der im Laufe der aktiven Arbeitszeit geleisteten Beiträge. Je höher die Beiträge eines Arbeitnehmers sind, desto höher ist die Rente, die er im Alter bekommt.

Die monatliche Rente wird an die allgemeine Einkommensentwicklung der Wirtschaft angepasst. Ab 1992 orientiert sich die Anpassung am durchschnittlichen Nettoeinkommen der Arbeiter und Angestellten und nicht wie bisher am Bruttoeinkommen. So soll verhindert werden, dass die Renten stärker steigen als die Nettolöhne. Rentner bekommen fast 65% des durchschnittlichen Nettoverdienstes eines Arbeitnehmers. Zusätzlich zu ihrer Rente erhalten viele Arbeiter und Angestellte nach ihrer Pensionierung ein Altersruhegeld von dem Betrieb, bei dem sie die längste Zeit ihres Lebens gearbeitet haben.

Steigende Lebenserwartung, sinkende Geburtenzahlen, hohe Arbeitslosigkeit erschweren die Sicherung der beitragsbezogenen Altersversorgung. Immer weniger Berufstätige finanzieren mit ihren Beiträgen die Altersruhegelder von immer mehr Rentnern. 1993 kamen auf 100 Beitragszahler 45 Rentner, 2030 werden es nach Schätzungen 96 Rentner sein.

Um die Altersversicherung auch weiterhin zu gewährleisten, wurde das Rentenreformgesetz verabschiedet, das ab 1999 in Kraft tritt. Zur Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung bemüht sich die Politik, Anreize für die zusätzliche private Altersvorsorge zu schaffen.

Der Rentenbeginn liegt bei 65 Jahren. Seit 1972 gibt es die flexible Altersgrenze, d.h. auf Antrag kann ein Arbeitnehmer schon mit 63 Jahren aufhören zu arbeiten. Die Rente ist dann etwas geringer. Frauen, die 20 Jahre versichert waren, können die Rente mit 60 Jahren erhalten.

s. Bundesministerium für Arbeit & Sozialordnung*

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