Die Arbeitslosenversicherung verhindert, dass Menschen, die ihren
Arbeitsplatz verlieren, ohne Einkommen sind.
Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, die mindestens
18 Stunden in der Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Selbstständige sind auf private Vorsorge angewiesen. Arbeitnehmer
und Arbeitgeber tragen den Beitragssatz je zur Hälfte; zur Zeit
liegt der Beitragssatz bei 6,5% des Bruttoeinkommens.
Aus der Arbeitslosenversicherung werden Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld
sowie beschäftigungspolitische Maßnahmen finanziert.
Erwerbslose, die in den vorangegangenen drei Jahren mindestens
360 Tage beitragspflichtig gearbeitet haben, erhalten Arbeitslosengeld.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes liegt für Erwerbslose mit Kind bei
67% des durchschnittlichen Nettoverdienstes, für Erwerbslose ohne
Kind bei 60%.
Arbeitslosengeld wird maximal 32 Monate lang gezahlt.
Wenn man bis dahin keine neue Arbeit gefunden hat, kann man Arbeitslosenhilfe
(bis zu 58% des letzten Nettolohnes)
erhalten. 1999 bekamen rund 3,5 Millionen Personen Arbeitslosenhilfe.
s. Statistisches
Bundesamt*
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