Soziale Sicherheit: Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung verhindert, dass Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, ohne Einkommen sind.

Sie ist eine Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer, die mindestens 18 Stunden in der Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind. Selbstständige sind auf private Vorsorge angewiesen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitragssatz je zur Hälfte; zur Zeit liegt der Beitragssatz bei 6,5% des Bruttoeinkommens.

Aus der Arbeitslosenversicherung werden Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sowie beschäftigungspolitische Maßnahmen finanziert.

Erwerbslose, die in den vorangegangenen drei Jahren mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet haben, erhalten Arbeitslosengeld. Die Höhe des Arbeitslosengeldes liegt für Erwerbslose mit Kind bei 67% des durchschnittlichen Nettoverdienstes, für Erwerbslose ohne Kind bei 60%. Arbeitslosengeld wird maximal 32 Monate lang gezahlt. Wenn man bis dahin keine neue Arbeit gefunden hat, kann man Arbeitslosenhilfe (bis zu 58% des letzten Nettolohnes) erhalten. 1999 bekamen rund 3,5 Millionen Personen Arbeitslosenhilfe.

s. Statistisches Bundesamt*

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