Tarifpartner
Gewerkschaften | Arbeitgeberverbände | Tarifverhandlungen

Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes gibt den Arbeitnehmern und Arbeitgebern das Recht, 'zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden'. Solche Vereinigungen sind einerseits die Gewerkschaften und andererseits die Arbeitgeberverbände.

Eine wichtige Aufgabe der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände ist das Aushandeln von Tarifverträgen. Damit regeln sie die Bedingungen des Arbeitslebens (Arbeitszeit, Löhne, Urlaub usw.) autonom - in eigener, freier Verantwortung ohne Mitwirkung des Staates ('Tarifautonomie').

Die freien Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden werden als wesentliches Element für die Wohlstandsentwicklung und die Stabilität der deutschen Wirtschaft betrachtet.

Die Tarifparteien können Öffnungsklauseln vereinbaren. Durch Öffnungsklauseln werden Tarifvertragsbestimmungen zeitweise außer Kraft gesetzt. Durch Öffnungsklauseln, die einen untertariflichen Lohn ermöglichten, konnten in Unternehmen, vor allem in Ostdeutschland, Konkurse abgewendet und Entlassungen vermieden werden.

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