Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes gibt den Arbeitnehmern und Arbeitgebern
das Recht, 'zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Vereinigungen zu bilden'. Solche Vereinigungen sind einerseits die
Gewerkschaften und andererseits die Arbeitgeberverbände.
Eine wichtige Aufgabe der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
ist das Aushandeln von Tarifverträgen. Damit regeln sie die Bedingungen
des Arbeitslebens (Arbeitszeit,
Löhne, Urlaub
usw.) autonom - in eigener, freier Verantwortung ohne Mitwirkung
des Staates ('Tarifautonomie').
Die freien Verhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden
werden als wesentliches Element für die Wohlstandsentwicklung und
die Stabilität der deutschen Wirtschaft betrachtet.
Die Tarifparteien können Öffnungsklauseln vereinbaren. Durch Öffnungsklauseln
werden Tarifvertragsbestimmungen zeitweise außer Kraft gesetzt.
Durch Öffnungsklauseln, die einen untertariflichen Lohn ermöglichten,
konnten in Unternehmen, vor allem in Ostdeutschland, Konkurse abgewendet
und Entlassungen vermieden werden.
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