Tarifpartner: Tarifverhandlungen

Die Gewerkschaften erheben eine Forderung (mehr Lohn, mehr Urlaub, kürzere Arbeitszeiten etc.), die sie mit den Arbeitgebern verhandeln.

  • Einigt man sich, wird ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen, der für eine bestimmte Zeit - mindestens 1 Jahr - Gültigkeit besitzt. Während dieser Zeit sind die Tarifpartner zum Arbeitsfrieden verpflichtet, dürfen also keine Kampfmaßnahmen wie etwa Streik oder Aussperrung ergreifen.

  • Einigt man sich nicht, werden die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Man kann dann mit Hilfe eines unbeteiligten Dritten, der aber nie ein Vertreter der Bundesregierung ist, versuchen, einen Kompromiss zu finden. Wird dieser erreicht, kommt es zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages. Scheitert die Schlichtung, setzt die Gewerkschaft eine Urabstimmung an, bei der die Arbeitnehmer entscheiden müssen, ob sie streiken wollen.

Auf einen Streik können die Arbeitgeber mit Aussperrung reagieren; d.h., auch die Arbeitnehmer, die nicht streiken, dürfen während der Arbeitszeit nicht arbeiten. Der Streik endet, wenn in neuen Verhandlungen ein Kompromiss gefunden worden ist und 25% der Arbeitnehmer in einer zweiten Urabstimmung dem Kompromiss zustimmen. Ein neuer Tarifvertrag kann dann in Kraft treten.

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