Als Urlaub bezeichnet man den von Berufspflichten freien Zeitraum,
der im allgemeinen der Erholung dient. Das Wort 'Urlaub' stammt
von dem althochdeutschen 'urloub' ab, das 'Erlaubnis (sich zu entfernen)'
bedeutete.
Die Urlaubsdauer soll im Interesse der Gesundheit eine Mindestgrenze
(etwa 3 Wochen) nicht unterschreiten; sie hängt von Lebensalter,
beruflicher Belastung, Gesundheitszustand ab. Der Urlaub soll freie
Planung je nach individuellen Neigungen ermöglichen; Ruhe und Aktivitäten
sollten in ausgewogenem Verhältnis zueinander stehen.
Arbeitsrechtlich ist Urlaub eine Dienstbefreiung des Arbeitnehmers
zum Zweck der Erholung auf eine bestimmte Zeit unter Fortgewährung
des regelmäßigen Arbeitslohnes. 1960 betrug der tariflich vereinbarte
Urlaub im Schnitt 17 Arbeitstage, 1997 waren es 30 Tage.
Im europäischen Vergleich steht die Bundesrepublik hinsichtlich
des Urlaubs nach Finnland an der Spitze:
- Finnland: 37,5 Tage
- Deutschland: 35 Tage
- Niederlande: 31,2 Tage
Italien: 31,2 Tage
- Irland: 21 Tage
Norwegen: 21 Tage
- Belgien: 20 Tage
Je nach Bundesland erhalten die Arbeitnehmer 11 bis 13 bezahlte
Feiertage zusätzlich
zu ihrem Urlaub. Das Aushandeln von Arbeitszeit und Anzahl der Urlaubstage
ist Sache der Tarifpartner.
Der Staat mischt sich nicht ein (Prinzip der Tarifautonomie).
Die Gewerkschaften wollen für alle Arbeitnehmer den Sechs-Wochen-Mindesturlaub
durchsetzen.
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