Urlaub

Urlaubsreisen

Als Urlaub bezeichnet man den von Berufspflichten freien Zeitraum, der im allgemeinen der Erholung dient. Das Wort 'Urlaub' stammt von dem althochdeutschen 'urloub' ab, das 'Erlaubnis (sich zu entfernen)' bedeutete.

Die Urlaubsdauer soll im Interesse der Gesundheit eine Mindestgrenze (etwa 3 Wochen) nicht unterschreiten; sie hängt von Lebensalter, beruflicher Belastung, Gesundheitszustand ab. Der Urlaub soll freie Planung je nach individuellen Neigungen ermöglichen; Ruhe und Aktivitäten sollten in ausgewogenem Verhältnis zueinander stehen.

Arbeitsrechtlich ist Urlaub eine Dienstbefreiung des Arbeitnehmers zum Zweck der Erholung auf eine bestimmte Zeit unter Fortgewährung des regelmäßigen Arbeitslohnes. 1960 betrug der tariflich vereinbarte Urlaub im Schnitt 17 Arbeitstage, 1997 waren es 30 Tage.

Im europäischen Vergleich steht die Bundesrepublik hinsichtlich des Urlaubs nach Finnland an der Spitze:

  1. Finnland: 37,5 Tage
  2. Deutschland: 35 Tage
  3. Niederlande: 31,2 Tage
    Italien: 31,2 Tage
  4. Irland: 21 Tage
    Norwegen: 21 Tage
  5. Belgien: 20 Tage

Je nach Bundesland erhalten die Arbeitnehmer 11 bis 13 bezahlte Feiertage zusätzlich zu ihrem Urlaub. Das Aushandeln von Arbeitszeit und Anzahl der Urlaubstage ist Sache der Tarifpartner. Der Staat mischt sich nicht ein (Prinzip der Tarifautonomie).

Die Gewerkschaften wollen für alle Arbeitnehmer den Sechs-Wochen-Mindesturlaub durchsetzen.

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