Nach dem Grundgesetz
ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat, der von einzelnen
Bundesländern gebildet wird. Sie entstand 1949 im Zuge der Teilung
Deutschlands als einer von zwei deutschen Staaten. Seit der Vereinigung
dieser beiden Staaten am 3. Oktober 1990 besteht die Bundesrepublik
Deutschland aus 16 Bundesländern.
Als Bundesstaat hat Deutschland eine
föderative Struktur; d.h., die Bundesländer sind eigenständige Staaten
mit eigenen Verfassungen. Sie üben vor allem die Kulturhoheit
aus. Außerdem sind sie u.a. für die Verwaltung, das Kommunalrecht
und die Ordnungsbehörden zuständig. Der Bund - die zentrale Regierung
- dagegen ist z.B. für das Bundesfinanzwesen zuständig und er verwaltet
u.a. den Auswärtigen Dienst, die Bundeswehr und den Bundesgrenzschutz.
Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin.
Der Sitz des Parlaments und der meisten Ministerien wurden von Bonn,
der früheren Bundeshauptstadt, nach Berlin verlagert.
s. auch Staatssymbole
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