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Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat, der von einzelnen Bundesländern gebildet wird. Sie entstand 1949 im Zuge der Teilung Deutschlands als einer von zwei deutschen Staaten. Seit der Vereinigung dieser beiden Staaten am 3. Oktober 1990 besteht die Bundesrepublik Deutschland aus 16 Bundesländern.

Als Bundesstaat hat Deutschland eine föderative Struktur; d.h., die Bundesländer sind eigenständige Staaten mit eigenen Verfassungen. Sie üben vor allem die Kulturhoheit aus. Außerdem sind sie u.a. für die Verwaltung, das Kommunalrecht und die Ordnungsbehörden zuständig. Der Bund - die zentrale Regierung - dagegen ist z.B. für das Bundesfinanzwesen zuständig und er verwaltet u.a. den Auswärtigen Dienst, die Bundeswehr und den Bundesgrenzschutz.

Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Der Sitz des Parlaments und der meisten Ministerien wurden von Bonn, der früheren Bundeshauptstadt, nach Berlin verlagert.

s. auch Staatssymbole