Die einzelnen Bundesländer besitzen die Kulturhoheit in ihrem
Bereich; d.h. sie geben sich ihre eigenen Gesetze im Bereich des
Schul- und Hochschulwesens und sie bestimmen die Organisation der Theater und Museen. Jedes
Bundesland hat dafür ein eigenes Kultusministerium. Ein zentrales
Bundeskultusministerium gibt es dagegen nicht.
Im Erziehungswesen sorgen Rahmenvereinbarungen zwischen den Bundesländern
für ein gewisses Maß an Einheitlichkeit. Die Bevorzugung oder Beibehaltung
bestimmter Schulformen in den einzelnen Bundesländern erklärt sich
aus den unterschiedlichen politischen Richtungen der jeweiligen
Länder.
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