Kulturhoheit

Die einzelnen Bundesländer besitzen die Kulturhoheit in ihrem Bereich; d.h. sie geben sich ihre eigenen Gesetze im Bereich des Schul- und Hochschulwesens und sie bestimmen die Organisation der Theater und Museen. Jedes Bundesland hat dafür ein eigenes Kultusministerium. Ein zentrales Bundeskultusministerium gibt es dagegen nicht.

Im Erziehungswesen sorgen Rahmenvereinbarungen zwischen den Bundesländern für ein gewisses Maß an Einheitlichkeit. Die Bevorzugung oder Beibehaltung bestimmter Schulformen in den einzelnen Bundesländern erklärt sich aus den unterschiedlichen politischen Richtungen der jeweiligen Länder.

^ BUNDESLÄNDER