Die Teilung Deutschlands ist eine Folge
des Zweiten
Weltkriegs. Am 23. Mai 1949 wurden die Bundesländer
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, die
am Ende des Krieges von den westlichen Alliierten besetzt worden
waren, zur Bundesrepublik Deutschland zusammengefasst. Dazu kam der
westliche Teil Berlins, der aber einen Sonderstatus hatte.
Das Saarland, das seit Kriegsende unter
französischer Herrschaft gestanden hatte, trat nach einer Volksabstimmung
am 1.1.1957 der Bundesrepublik bei.
Kurz nach der Gründung der Bundesrepublik
wurde am 7. Oktober 1949 im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands
die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gegründet.
Auch in der DDR gab es zunächst eine Länderstruktur. Die Länder
(Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen)
wurden aber 1952 aufgelöst. An ihre Stelle traten kleinere Verwaltungsbezirke.
1968 wurden die Länder aus der DDR-Verfassung getilgt.
Am 3. Oktober 1990 wurden diese beiden deutschen Staaten vereinigt.
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