Die Westmächte erteilten 1948 den deutschen Ministerpräsidenten
die Vollmacht zur Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung.
Diese Versammlung bestand aus den Ministerpräsidenten der in
den Westzonen gebildeten Länder und dem Parlamentarischen Rat,
der von den Länderparlamenten gewählt wurde. Sie beschloss
das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 verkündet wurde. Die Wahl
des Begriffes 'Grundgesetz' statt 'Verfassung' sollte 1949 deutlich
machen, dass eine Verfassung für ein vereintes Deutschland
in der Zukunft noch ausgearbeitet werden müsse.
Bei der Erarbeitung des Grundgesetzes wurden aus den unglücklichen
Erfahrungen der Nazizeit
wichtige Konsequenzen gezogen. Manche Bestimmungen lassen sich nur
aus dem Bemühen verstehen, der Bundesrepublik das Schicksal
der Weimarer
Republik zu ersparen und ihren Charakter als freiheitlichen
und sozialen Rechtsstaat gegen alle Feinde der Demokratie zu sichern.
Im September 1949 konstituierten sich nach vorangegangenen freien,
allgemeinen, gleichen und geheimen Parlamentswahlen
die Organe des neuen
Staates: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung.
Mit den Pariser Verträgen erlangte die Bundesrepublik 1955
Souveränität und internationale Gleichberechtigung.
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