Die Westmächte erteilten 1948 den deutschen Ministerpräsidenten
die Vollmacht zur Einberufung einer verfassunggebenden Versammlung.
Diese Versammlung bestand aus den Ministerpräsidenten der in den
Westzonen gebildeten Länder und dem Parlamentarischen Rat, der von
den Länderparlamenten gewählt wurde. Sie beschloss das Grundgesetz,
das am 23. Mai 1949 verkündet wurde.
Im September 1949 konstituierten sich nach vorangegangenen freien,
gleichen, allgemeinen und geheimen Parlamentswahlen die Organe des
neuen Staates: Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung.
Mit den Pariser Verträgen erlangte
die Bundesrepublik 1955 Souveränität
und internationale Gleichberechtigung.
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