Politische Organe
Bundesregierung | Bundestag | Bundesrat

Die wichtigsten politischen Organe der Bundesrepublik sind der Bundestag, Bundesrat, die Bundesregierung und der Bundespräsident*.

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Er wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt und darf einmal wieder gewählt werden. Die Bundesversammlung tritt nur zusammen, um den Bundespräsidenten zu wählen. Sie besteht aus den Bundestagsabgeordneten sowie einer gleich großen Zahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Eine einfache Mehrheit der Stimmen genügt zur Wahl des Präsidenten.

Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehören die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und die Ernennung und die Entlassung des Bundeskanzlers, der Bundesminister, der Bundesrichter, der Bundesbeamten und der Offiziere. Ein Gesetz tritt erst in Kraft, nachdem der Präsident es unterschrieben hat. Der Bundespräsident hat eine überparteiliche Funktion; seine politischen Mitwirkungsmöglichkeiten sind durch das Grundgesetz festgelegt. 

Seit dem 1. Juli 1999 amtiert Johannes Rau. Seine Vorgänger waren Theodor Heuss, Heinrich Lübke, Gustav Heinemann, Walter Scheel, Karl Carstens, Richard von Weizsäcker und Roman Herzog (s. Altpräsidenten*).

s. Bundeszentrale für politische Bildung* [BPB] sowie PZ*, die politische Zeitschrift der BPB; Politikerscreen*

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