Die wichtigsten politischen Organe der Bundesrepublik
sind der Bundestag, Bundesrat, die Bundesregierung und der Bundespräsident*.
Der Bundespräsident
ist das Staatsoberhaupt. Er wird von der Bundesversammlung
für fünf Jahre gewählt und darf einmal wieder gewählt
werden. Die Bundesversammlung tritt nur zusammen, um den Bundespräsidenten
zu wählen. Sie besteht aus den Bundestagsabgeordneten sowie
einer gleich großen Zahl von Delegierten, die von den Länderparlamenten
gewählt werden. Eine einfache Mehrheit der Stimmen genügt
zur Wahl des Präsidenten.
Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehören
die völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
und die Ernennung und die Entlassung des Bundeskanzlers, der Bundesminister,
der Bundesrichter, der Bundesbeamten und der Offiziere. Ein Gesetz
tritt erst in Kraft, nachdem der Präsident es unterschrieben
hat. Der Bundespräsident hat eine überparteiliche Funktion;
seine politischen Mitwirkungsmöglichkeiten sind durch das Grundgesetz
festgelegt.
Seit dem 1. Juli 1999 amtiert Johannes
Rau. Seine Vorgänger waren Theodor
Heuss, Heinrich Lübke, Gustav
Heinemann, Walter Scheel, Karl
Carstens, Richard von Weizsäcker und Roman
Herzog (s. Altpräsidenten*).
s. Bundeszentrale
für politische Bildung* [BPB] sowie PZ*,
die politische Zeitschrift der BPB; Politikerscreen*
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