Wenige große
Parteien* bestimmen das politische Geschehen in Deutschland.
Außerdem betätigen sich im vorparlamentarischen Umfeld
viele Verbände und Bürgerinitiativen
als Interessenvertreter der Bürger. Jeder Bundesbürger
darf eine politische Partei gründen, solange ihre Ziele mit
der Verfassung in
Einklang stehen.
Die Parteien finanzieren sich
aus Mitgliederbeiträgen sowie aus Spenden, vor allem aus der
Wirtschaft. Durch gesetzliche Regelungen wurden Steuerbegünstigungen
für Parteispenden eingeschränkt. Die Parteien erhalten
aber auch staatliche Zuschüsse; z.B. bekommen sie für
die bei Parlamentswahlen erhaltenen ersten 5 Mio. Stimmen je 1,30
DM, für die übrigen je 1 DM. Im Wahljahr 1994 erhielten
die Parteien insgesamt 353 Mio. DM aus der Staatskasse. Allein den
sechs im Bundestag vertretenen Parteien flossen 333,95 Mio. DM zu.
Die Aktivität von Frauen im politischen Leben hat sich in
den letzten Jahren massiv verstärkt. Nicht nur an der Basis,
sondern auch auf der Führungsebene erheben Frauen Anspruch
auf Mitgestaltung. Die SPD hatte bereits 1988 eine 40%-Frauenquote
beschlossen, die vorsah, dass Ämter und Mandate zu 40% von
Frauen wahrgenommen werden sollen. Eine derartige Regelung - ein
Drittel Frauenanteil - wurde im Dezember 1994 auch bei der CDU verabschiedet,
scheiterte dann aber 1995 am Willen der Parteibasis.
|