Vor der Vereinigung war die Bundesrepublik in 248 Wahlkreise
eingeteilt, das gesamtdeutsche Bundesgebiet hat 328 Wahlkreise.
Die Sieger in den jeweiligen Wahlkreisen stellen die Hälfte
der 669 Bundestagsabgeordneten. Die andere Hälfte wird
über die Landeslisten der Parteien bestimmt, proportional
zu ihrem Stimmenanteil.
Parteien, die weniger als 5% der Zweitstimmen erreichen,
scheiden aus. Diese 'Fünfprozentklausel'
soll eine Zersplitterung des Parteiensystems verhindern und
die Funktionsfähigkeit des Parlaments sichern; sie gilt
nicht, wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewinnt.
Nicht miteinander konkurrierende Parteien können Listenverbindungen
eingehen.
Am 2. Dezember 1990 konnten zum ersten Mal alle Deutschen
an der Wahl zum Bundestag teilnehmen. Die Wahl am 16.10.1994
war die erste regelmäßige gesamtdeutsche Bundestagswahl.
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