Seit 1. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung. Sie gewährt
Versicherungsschutz bei erheblicher Pflegebedürftigkeit. Im Bedarfsfall
erhält der Versicherte Zuschüsse, z.B. zur häuslichen Pflege, für
den behindertengerechten Ausbau einer Wohnung oder für die stationäre
Pflege.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 % und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
finanziert.
Durchgeführt wird die Pflegeversicherung von den Pflegekassen,
die bei den Krankenkassen eingerichtet sind.
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