Soziale Sicherheit: Pflegeversicherung

Seit 1. Januar 1995 gibt es die Pflegeversicherung. Sie gewährt Versicherungsschutz bei erheblicher Pflegebedürftigkeit. Im Bedarfsfall erhält der Versicherte Zuschüsse, z.B. zur häuslichen Pflege, für den behindertengerechten Ausbau einer Wohnung oder für die stationäre Pflege.

Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 1,7 % und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert.

Durchgeführt wird die Pflegeversicherung von den Pflegekassen, die bei den Krankenkassen eingerichtet sind.

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