Der Bundestag*
ist die Vertretung des deutschen Volkes. Er wird alle vier Jahre
vom Volk gewählt. Der 1998 gewählte Bundestag besteht
aus 669 Abgeordneten (Parlamentariern).
Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung,
die Wahl des Kanzlers (auf Vorschlag des Präsidenten) und die
Kontrolle der Regierung.
Jeder Bundestagsabgeordnete, aber auch der Bundesrat oder (am häufigsten)
die Bundesregierung können Gesetzesentwürfe einbringen,
die dann im Bundestag diskutiert werden (erste und zweite Lesung).
Die Ständigen Ausschüsse des Bundestags, die sich aus
Mitgliedern verschiedener Parteien zusammensetzen, leisten die eigentliche
Arbeit bei der Ausarbeitung der Gesetzesentwürfe. Bei den Abstimmungen
sind die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verantwortlich.
Gesetze, die Länderinteressen berühren, bedürfen
der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Präsident (Vorsitzende)
des Bundestages rangiert in der Hierarchie der Bundesrepublik an
zweiter Stelle nach dem Bundespräsidenten.
Die Abgeordneten zum Bundestag werden in allgemeinen, unmittelbaren,
freien, gleichen und geheimen Wahlen
ermittelt.
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