Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik.
Er bildet die Bundesregierung*;
d.h. er entscheidet über die Zahl der Minister und bestimmt
ihre Zuständigkeit und er wählt die Minister aus und
schlägt sie dem Präsidenten zur Ernennung [oder Entlassung]
vor. Seine Vorschläge sind für den Präsidenten verbindlich.
Wegen der herausragenden Stellung des Kanzlers wird das deutsche
Regierungssystem auch als 'Kanzlerdemokratie' bezeichnet. Nur der
Kanzler wird vom Parlament gewählt und er allein ist diesem
verantwortlich. Er kann vom Parlament durch ein 'konstruktives Misstrauensvotum'
abgesetzt werden. So wurde Helmut Kohl 1982 Bundeskanzler, nachdem
der Bundestag seinem Vorgänger Helmut Schmidt das Misstrauen
ausgesprochen hatte.
Seit 1998 amtiert Gerhard Schröder
als der siebte deutsche Bundeskanzler. Seine Vorgänger waren:
- Konrad Adenauer (CDU: 1949 - 1963),
- Ludwig Erhard (CDU: 1963 - 1966),
- Kurt Georg Kiesinger (CDU: 1966 - 1969),
- Willy Brandt (SPD: 1969 - 1974),
- Helmut Schmidt (SPD: 1974 - 1982)
und
- Helmut Kohl (CDU: 1982 - 1998).
Der Bundeskanzler bildet mit seinen Bundesministern die Bundesregierung
(auch 'Kabinett' genannt). Die Minister leiten nach den Richtlinien,
die der Kanzler bestimmt, den ihnen zugewiesenen Geschäftsbereich
('Ressort') selbständig und in eigener Verantwortung.
Dem Kabinett Schröder
von 1998 gehören 15 Bundesminister und drei Staatsminister
aus den Koalitionsparteien
an. Wichtige Minister sind der Außenminister, der Finanzminister
und der Verteidigungsminister.
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