Politische Organe: Bundesregierung

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik. Er bildet die Bundesregierung*; d.h. er entscheidet über die Zahl der Minister und bestimmt ihre Zuständigkeit und er wählt die Minister aus und schlägt sie dem Präsidenten zur Ernennung [oder Entlassung] vor. Seine Vorschläge sind für den Präsidenten verbindlich.

Wegen der herausragenden Stellung des Kanzlers wird das deutsche Regierungssystem auch als 'Kanzlerdemokratie' bezeichnet. Nur der Kanzler wird vom Parlament gewählt und er allein ist diesem verantwortlich. Er kann vom Parlament durch ein 'konstruktives Misstrauensvotum' abgesetzt werden. So wurde Helmut Kohl 1982 Bundeskanzler, nachdem der Bundestag seinem Vorgänger Helmut Schmidt das Misstrauen ausgesprochen hatte.

Seit 1998 amtiert Gerhard Schröder als der siebte deutsche Bundeskanzler. Seine Vorgänger waren:

  1. Konrad Adenauer (CDU: 1949 - 1963),
  2. Ludwig Erhard (CDU: 1963 - 1966),
  3. Kurt Georg Kiesinger (CDU: 1966 - 1969),
  4. Willy Brandt (SPD: 1969 - 1974),
  5. Helmut Schmidt (SPD: 1974 - 1982) und
  6. Helmut Kohl (CDU: 1982 - 1998).

Der Bundeskanzler bildet mit seinen Bundesministern die Bundesregierung (auch 'Kabinett' genannt). Die Minister leiten nach den Richtlinien, die der Kanzler bestimmt, den ihnen zugewiesenen Geschäftsbereich ('Ressort') selbständig und in eigener Verantwortung.

Dem Kabinett Schröder von 1998 gehören 15 Bundesminister und drei Staatsminister aus den Koalitionsparteien an. Wichtige Minister sind der Außenminister, der Finanzminister und der Verteidigungsminister.

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