Politische Organe: Bundesrat

Der Bundesrat* ist die zweite Kammer des Parlaments. In ihm sind die Bundesländer vertreten. Er besteht nicht aus gewählten Volksvertretern, sondern aus 68 Mitgliedern der 16 Länderregierungen.

Je nach Einwohnerzahl entsenden die Länderregierungen drei bis sechs Abgeordnete in den Bundesrat. Die Abgeordneten einer Länderregierung dürfen ihre Stimmen nur einheitlich abgeben. Den Vorsitz haben turnusgemäß die Ministerpräsidenten der Länder, und zwar für jeweils ein Jahr. Der Bundesratspräsident vertritt den Bundespräsidenten, wenn dieser abwesend ist.

Der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung und bei der Verwaltung des Bundes mit. Verfassungsänderungen und Gesetze, die Interessen der Länder berühren, benötigen die Zustimmung des Bundesrats. Der Bundesrat kann ein Gesetz, das im Bundestag verabschiedet wurde, zur weiteren Beratung an einen Vermittlungsausschuss verweisen oder ganz ablehnen. Der Ausschuss besteht aus Bundestags- und Bundesratsabgeordneten.

Der Bundesrat hat also ein wichtiges Mitspracherecht bei der Verabschiedung von Gesetzen, zumal im Bundesrat andere Mehrheitsverhältnisse herrschen können als im Bundestag.

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