Unter Kurzarbeit versteht man die Herabsetzung der betriebsüblichen
Arbeitszeit, um einen vorübergehenden Arbeitsmangel zu überbrücken
und Entlassungen zu vermeiden. Als Ausgleich für den Lohnausfall
erhalten die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld aus Mitteln
der Arbeitslosenversicherung.
In der Bundesrepublik waren 1994 750.000 Kurzarbeiter
gemeldet (1990: 55.800). Aufgrund der drastischen Veränderungen
infolge der Vereinigung
waren in den neuen Bundesländern zunächst besonders viele Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen von Kurzarbeit betroffen (im Juli 1990 gab
es hier 656.280 Kurzarbeitende, bis Mai 1991 stieg die Zahl auf
1,9 Millionen). Die Zahl der Kurzarbeiter nahm 1997 um 34 % ab und
lag bei 183.000.
Um Massenentlassungen zu vermeiden, die aufgrund der schwachen
Konjunktur drohten, vereinbarte die Gewerkschaft IG Metall mit dem
Autohersteller VW die 4-Tage-Woche mit Verzicht auf Lohnausgleich.
Die wöchentliche Arbeitszeit betrug 28,8 Stunden.
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