Arbeitszeit: Kurzarbeit

Unter Kurzarbeit versteht man die Herabsetzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, um einen vorübergehenden Arbeitsmangel zu überbrücken und Entlassungen zu vermeiden. Als Ausgleich für den Lohnausfall erhalten die betroffenen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung.

In der Bundesrepublik waren 1994 750.000 Kurzarbeiter gemeldet (1990: 55.800). Aufgrund der drastischen Veränderungen infolge der Vereinigung waren in den neuen Bundesländern zunächst besonders viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen von Kurzarbeit betroffen (im Juli 1990 gab es hier 656.280 Kurzarbeitende, bis Mai 1991 stieg die Zahl auf 1,9 Millionen). Die Zahl der Kurzarbeiter nahm 1997 um 34 % ab und lag bei 183.000.

Um Massenentlassungen zu vermeiden, die aufgrund der schwachen Konjunktur drohten, vereinbarte die Gewerkschaft IG Metall mit dem Autohersteller VW die 4-Tage-Woche mit Verzicht auf Lohnausgleich. Die wöchentliche Arbeitszeit betrug 28,8 Stunden.

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