Der Versicherungsschutz umfasst ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
die Versorgung im Krankenhaus, Leistungen beim Mutterschutz und
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit, Vorsorgeuntersuchungen und Kuraufenthalte.
Im Krankheitsfall erhält der versicherte Arbeitnehmer sechs
Wochen seinen Lohn / sein Gehalt weiter. Danach zahlt die Krankenkasse
bis zu 72 Wochen lang Krankengeld, etwa in der Höhe des Nettoverdienstes.
Der Versicherungsschutz gilt auch für die Ehepartner und bis zu
bestimmten Altersgrenzen für die Kinder der Versicherten, ohne dass
dafür zusätzliche Beiträge gezahlt werden müssen. Arbeitslose
genießen gesetzlichen Versicherungsschutz.
Der Kranke gibt dem Arzt einen Krankenschein von seiner Krankenkasse.
Diese rechnet dann direkt mit dem Arzt ab. Privat Versicherte benötigen
für den Arztbesuch keinen Krankenschein. In der Regel erstatten
sie Behandlungs- und Arzneikosten im Voraus und reichen die entsprechenden
Belege dann bei ihrer Krankenkasse und dem Arbeitgeber ein, die
sich anteilig an den Kosten beteiligen.
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