Soziale Sicherheit: Betriebskrankenkassen

Unternehmen mit mindestens 450 Beschäftigten können, wenn Arbeitnehmer und Behörden zustimmen, sogenannte Betriebskrankenkassen einrichten. Die Betriebskrankenkassen bieten durchschnittlich niedrigere Beitragssätze (1991 um 2,3%) an als die gesetzlichen Krankenkassen.

1990 gab es in den alten Bundesländern 696 Betriebskrankenkassen mit rund 7 Millionen Mitgliedern. In den neuen Bundesländern gab es Anfang 1991 37 Betriebskrankenkassen. Aufgrund der finanziellen Vorteile für die Unternehmen und die Versicherten steigt die Anzahl der Anträge auf Einrichtung einer Betriebskrankenkasse. 1990 wurden in Westdeutschland 22 Anträge, in Ostdeutschland 13 Anträge beim Bundesversicherungsamt in Berlin gestellt.

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