Unternehmen mit mindestens 450 Beschäftigten können, wenn Arbeitnehmer
und Behörden zustimmen, sogenannte Betriebskrankenkassen einrichten.
Die Betriebskrankenkassen bieten durchschnittlich niedrigere Beitragssätze
(1991 um 2,3%) an als die gesetzlichen Krankenkassen.
1990
gab es in den alten Bundesländern 696 Betriebskrankenkassen mit
rund 7 Millionen Mitgliedern. In den neuen Bundesländern gab es
Anfang 1991
37 Betriebskrankenkassen. Aufgrund der finanziellen Vorteile für
die Unternehmen und die Versicherten steigt die Anzahl der Anträge
auf Einrichtung einer Betriebskrankenkasse. 1990 wurden in Westdeutschland
22 Anträge, in Ostdeutschland 13 Anträge
beim Bundesversicherungsamt in Berlin gestellt.
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