Auto: Führerschein
 

Wer 18 Jahre ist, kann den Führerschein (der Klasse 3, für Personenwagen) erwerben. Um auf die vielen Gefahren im Verkehr vorbereitet zu sein, muss jeder Führerscheinbewerber Fahrpraxis nachweisen. Diese erwirbt er in einer Fahrschule.

Die Ausbildung ist gründlich und dauert im allgemeinen einige Monate. Der theoretische Unterricht ähnelt dem einer Schulklasse. Der Fahrlehrer erläutert die Verkehrsregeln und Verhaltensweisen im Verkehr.

Bevor der Fahrschüler zur Prüfung zugelassen wird, übt der Fahrlehrer mit ihm regelmäßig das Fahren; nicht nur im Stadtverkehr, sondern auch bei Überlandfahrten, bei Nacht und auf der Autobahn. Fahrschulautos erkennt man schon von weitem an den Schildern, die anzeigen, dass dort ein Anfänger am Steuer sitzt. Es ist teuer, in Deutschland einen Führerschein zu erwerben. Unter 1.500 DM ist das heute kaum noch möglich.

Nach der Ausbildung in der Fahrschule meldet sich der Führerscheinbewerber zur Führerscheinprüfung, bei der er sein theoretisches und sein praktisches Wissen unter Beweis stellen muss. In der theoretischen Prüfung muss er Prüfungsfragen beantworten. Dies wird dadurch etwas erleichtert, da man von vorgegebenen Antworten eine als die richtige ankreuzen muss. Die praktische Prüfung dauert etwa eine halbe Stunde. Über 30% aller Bewerber fallen bei der ersten Prüfung durch. Man kann die Prüfung jedoch mehrmals wiederholen.

Die Strafen für 'Verkehrsvergehen' können recht hoch sein. Sie reichen von 5 DM für 'Überschreiten der Höchstparkzeit' bis 1.500 DM. Außerdem kann eine Nachschulung verordnet, der Führerschein (bei schweren Vergehen) für gewisse Zeit einbehalten werden und ein Eintrag in das 'Verkehrszentral-Register' in Flensburg erfolgen. Mehrere Einträge können zum Verlust des Führerscheins führen.