Wer 18 Jahre ist, kann den Führerschein (der Klasse 3, für
Personenwagen) erwerben. Um auf die vielen Gefahren im Verkehr vorbereitet
zu sein, muss jeder Führerscheinbewerber Fahrpraxis nachweisen.
Diese erwirbt er in einer Fahrschule.
Die Ausbildung ist gründlich und dauert im allgemeinen einige
Monate. Der theoretische Unterricht ähnelt dem einer Schulklasse.
Der Fahrlehrer erläutert die Verkehrsregeln und Verhaltensweisen
im Verkehr.
Bevor der Fahrschüler zur Prüfung zugelassen wird, übt
der Fahrlehrer mit ihm regelmäßig das Fahren; nicht nur
im Stadtverkehr, sondern auch bei Überlandfahrten, bei Nacht
und auf der Autobahn.
Fahrschulautos erkennt man schon von weitem an den Schildern, die
anzeigen, dass dort ein Anfänger am Steuer sitzt. Es ist
teuer, in Deutschland einen Führerschein zu erwerben. Unter
1.500 DM ist das heute kaum noch möglich.
Nach der Ausbildung in der Fahrschule meldet sich der Führerscheinbewerber
zur Führerscheinprüfung, bei der er sein theoretisches
und sein praktisches Wissen unter Beweis stellen muss. In der theoretischen
Prüfung muss er Prüfungsfragen beantworten. Dies
wird dadurch etwas erleichtert, da man von vorgegebenen Antworten
eine als die richtige ankreuzen muss. Die praktische Prüfung
dauert etwa eine halbe Stunde. Über 30% aller Bewerber fallen
bei der ersten Prüfung durch. Man kann die Prüfung jedoch
mehrmals wiederholen.
Die Strafen für 'Verkehrsvergehen' können recht hoch
sein. Sie reichen von 5 DM für 'Überschreiten der Höchstparkzeit'
bis 1.500 DM. Außerdem kann eine Nachschulung verordnet, der
Führerschein (bei schweren Vergehen) für gewisse Zeit
einbehalten werden und ein Eintrag in das 'Verkehrszentral-Register'
in Flensburg erfolgen. Mehrere Einträge können zum Verlust
des Führerscheins führen.
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