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Die Länder haben eigene Steuereinkommen.
Sie finanzieren sich u.a. durch Vermögensteuer, Kraftfahrzeugsteuer,
Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer. Sie erhalten aber auch Bundesmittel,
d.h. sie werden zum Teil auch vom Bund - der zentralen Regierung -
finanziert; und zwar durch Anteile an der Lohn- und Einkommensteuer,
der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer. In besonderem Maße
durch Bundesmittel gefördert wird der Aufbau in den fünf neuen Bundesländern.
Der Länderfinanzausgleich
soll die unterschiedliche Finanzkraft der Länder ausgleichen und
damit die im Grundgesetz
verankerte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
ermöglichen. Die wirtschaftlich reicheren Länder (z.B. Baden-Württemberg
und Hessen) geben einen Teil ihrer Einnahmen an die schwächeren
ab.
1997 betrug der Länderfinanzausgleich ca. 12 Milliarden DM.
Seit 1995 werden die neuen Bundesländer in das Verteilungssystem
mit einbezogen und erhalten jährlich rund 50 Milliarden DM. Der
Bund unterstützt den Finanzausgleich durch die Anhebung des Länderanteils
an der Umsatzsteuer um 7% und die deutliche Erhöhung der Bundesergänzungszuweisungen.
[Im Mai 1990 hatten der Bund und die Länder einen Fonds 'Deutsche
Einheit' vereinbart, der bis Ende 1994 Zahlungen in Höhe von 115
Mrd. DM an die neuen Bundesländer vorsah; die alten Bundesländer
und der Bund beteiligten sich daran mit je 47, 5 Mrd. DM].
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