Finanzierung
Die Länder haben eigene Steuereinkommen. Sie finanzieren sich u.a. durch Vermögensteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer. Sie erhalten aber auch Bundesmittel, d.h. sie werden zum Teil auch vom Bund - der zentralen Regierung - finanziert; und zwar durch Anteile an der Lohn- und Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Mehrwertsteuer. In besonderem Maße durch Bundesmittel gefördert wird der Aufbau in den fünf neuen Bundesländern.

Der Länderfinanzausgleich  soll die unterschiedliche Finanzkraft der Länder ausgleichen und damit die im Grundgesetz verankerte Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ermöglichen. Die wirtschaftlich reicheren Länder (z.B. Baden-Württemberg und Hessen) geben einen Teil ihrer Einnahmen an die schwächeren ab.

1997 betrug der Länderfinanzausgleich ca. 12 Milliarden DM.
Seit 1995 werden die neuen Bundesländer in das Verteilungssystem mit einbezogen und erhalten jährlich rund 50 Milliarden DM. Der Bund unterstützt den Finanzausgleich durch die Anhebung des Länderanteils an der Umsatzsteuer um 7% und die deutliche Erhöhung der Bundesergänzungszuweisungen. [Im Mai 1990 hatten der Bund und die Länder einen Fonds 'Deutsche Einheit' vereinbart, der bis Ende 1994 Zahlungen in Höhe von 115 Mrd. DM an die neuen Bundesländer vorsah; die alten Bundesländer und der Bund beteiligten sich daran mit je 47, 5 Mrd. DM].

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