Ausländer

Asylbewerber | Ausländerfeindlichkeit 

In Deutschland leben ca. 7,3 Millionen Ausländer (90% in Westdeutschland, 10% in Ostdeutschland), viele mit ihren Familien; das sind fast 9% der Bevölkerung.

Sie stammen zumeist aus Süd- und Südosteuropa. Ca. 1,8 Mio. sind Bürger von EU-Staaten.

 


Von 1973 bis 1990 nahm die ausländische Bevölkerung in den alten Bundesländern beständig zu; vor allem auf Grund von Familiennachzug, wegen der im Vergleich zum deutschen Durchschnitt höheren Geburtenrate und weil zahlreiche Ausländer in Deutschland um Asyl nachsuchten. Noch in den Jahren 1991 bis 1994 stieg die Zahl der Ausländer um 920.000, von 1995 bis 1996 dagegen nur um 140.100; u.a. weil der Zustrom von Asylbewerbern deutlich abgenommen hat.

1996 waren in Deutschland 2,9 Mio. ausländische Arbeitnehmer tätig (rund 8,1% der Erwerbstätigen), die meisten (62%) als Arbeiter. Ausländer sind besonders stark in den industriellen Ballungszentren vertreten. Die ausländischen Arbeitnehmer verteilten sich 1996 wie folgt auf die alten Bundesländer:

Bundesländer Arbeitnehmer
Baden-Württemberg
592.000
Bayern
577.000
Berlin/West
126.000
Bremen
29.000
Hamburg
96.000
Hessen
320.000
Niedersachsen
189.000
Nordrhein-Westfalen
748.000
Rheinland-Pfalz
118.000
Saarland
27.000
Schleswig-Holstein
56.000

Für die neuen Bundesländer liegen keine genaueren Angaben vor.

Ausländische Arbeitnehmer genießen den gleichen sozialen Schutz wie Deutsche. Sie haben oft eigene kulturelle Einrichtungen. Seit 1993 besitzen Bürger aus EU-Staaten das kommunale Wahlrecht an ihrem Wohnort in der EU. Im Ausländerrecht zeichnen sich Veränderungen* ab. Bisher richtete sich die Staatsbürgerschaft nach der Nationalität der Eltern. So sollen z.B. in Deutschland geborene Kinder von hier lebenden Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass ein Elternteil bereits in Deutschland geboren wurde oder bis zu seinem 14. Lebensjahr eingereist ist und über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Neuregelungen werden auch in Fragen der Einbürgerung und der doppelten Staatsbürgerschaft erwartet.

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