In Deutschland leben ca. 7,3 Millionen Ausländer (90% in Westdeutschland,
10% in Ostdeutschland), viele mit ihren Familien; das sind fast
9% der Bevölkerung.
Sie stammen zumeist aus Süd- und Südosteuropa.
Ca. 1,8 Mio. sind Bürger von EU-Staaten.
Von 1973 bis 1990 nahm die ausländische Bevölkerung in den alten
Bundesländern beständig zu; vor allem auf Grund von Familiennachzug,
wegen der im Vergleich zum deutschen Durchschnitt höheren Geburtenrate
und weil zahlreiche Ausländer in Deutschland
um Asyl nachsuchten.
Noch in den Jahren 1991 bis 1994 stieg die Zahl der Ausländer
um 920.000,
von 1995 bis 1996 dagegen nur um 140.100; u.a. weil der Zustrom
von Asylbewerbern deutlich abgenommen hat.
1996 waren in Deutschland 2,9 Mio. ausländische Arbeitnehmer
tätig (rund 8,1% der Erwerbstätigen),
die meisten (62%) als Arbeiter.
Ausländer sind besonders stark in den
industriellen Ballungszentren vertreten. Die ausländischen
Arbeitnehmer verteilten sich 1996 wie folgt auf die alten Bundesländer:
Bundesländer |
Arbeitnehmer
|
Baden-Württemberg |
592.000
|
Bayern |
577.000
|
Berlin/West |
126.000
|
Bremen |
29.000
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Hamburg |
96.000
|
Hessen |
320.000
|
Niedersachsen |
189.000
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Nordrhein-Westfalen |
748.000
|
Rheinland-Pfalz |
118.000
|
Saarland |
27.000
|
Schleswig-Holstein |
56.000
|
Für die neuen Bundesländer
liegen keine genaueren Angaben vor.
Ausländische Arbeitnehmer genießen den gleichen sozialen
Schutz wie Deutsche. Sie haben oft eigene kulturelle Einrichtungen.
Seit 1993 besitzen Bürger aus
EU-Staaten
das kommunale Wahlrecht an ihrem Wohnort in der EU. Im
Ausländerrecht zeichnen sich Veränderungen*
ab. Bisher richtete sich die Staatsbürgerschaft nach der Nationalität
der Eltern. So sollen z.B. in Deutschland geborene Kinder von hier
lebenden Ausländern die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Voraussetzung dafür ist, dass ein Elternteil bereits in Deutschland
geboren wurde oder bis zu seinem 14. Lebensjahr eingereist ist und
über eine Aufenthaltserlaubnis verfügt. Neuregelungen
werden auch in Fragen der Einbürgerung und der doppelten Staatsbürgerschaft
erwartet.
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