Asylbewerber

Nach dem Grundgesetz können Menschen, die in ihrem Heimatland aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt werden, in der Bundesrepublik Asyl beantragen.

1993 trat eine Einschränkung des Asylrechts, die sog. Drittstaatenregelung, in Kraft. Danach genießen Asylbewerber, die aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus sicheren Drittstaaten anreisen, kein Asyl mehr.

Von Juli 1993 bis Juni 1996 ist die Zahl der Asylbewerber um 60,5 % auf 161.367 gesunken.

Die Herkunftsländer der Asylbewerber waren 1996 u.a.:
Rumänien 1.395
Jugoslawien 20.946
Bulgarien 940
Bosnien 1.939
Türkei 23.814
Algerien 1.417
Sri Lanka 4.982
Iran 4.809