Fernsehen: 'Öffentlich-rechtliche' Sender

Diese Radio- und Fernsehsender sind so genannte 'Anstalten des öffentlichen Rechts' und somit verpflichtet, der Allgemeinheit ein vielfältiges Informations- und Unterhaltungsangebot zu machen. Sie sind in der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD) zusammengeschlossen:

  • BR: Bayrischer Rundfunk
  • HR: Hessischer Rundfunk
  • MDR: Mitteldeutscher Rundfunk
  • NDR: Norddeutscher Rundfunk
  • ORB: Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg
  • RB: Radio Bremen
  • SFB: Sender Freies Berlin
  • SR: Saarländischer Rundfunk
  • SWR: Südwestrundfunk
  • WDR: Westdeutscher Rundfunk

Neben diesen regionalen Sendern gibt es den Deutschlandfunk und die Deutsche Welle*, die im Ausland ein umfassendes Bild Deutschlands vermitteln sollen.

Jeder Sender hat einen Rundfunkrat, in dem alle wichtigen Gruppen der Gesellschaft vertreten sind. Der Rundfunkrat wählt den Intendanten, den Direktor einer Rundfunkanstalt. Jeder Sender bietet in seinem Sendegebiet drei bis vier Hörfunkprogramme an, mit unterschiedlicher inhaltlicher Gewichtung.

So entfallen etwa beim Westdeutschen Rundfunk von 100 Sendestunden auf:
 
1. Progr.
2. Progr.
3. Progr.
Ernste Musik
0
0
31.3
Leichte Musik
65,3
53,7
35,8
Politik
11,5
24,3
12,6
Kultur/Bildung
6,4
1,4
6,2
Werbung
2,3
2,4
0,3

Die zehn regionalen Rundfunkanstalten produzieren gemeinsam das 1. Fernsehprogramm und veranstalten zusammen mit dem ZDF das tagsüber bundesweit ausgestrahlte Fernsehprogramm. Das Nachmittags- und Abendprogramm gestalten ARD und ZDF getrennt. Im Gegensatz zur föderalistisch organisierten ARD ist das Zweite Deutsche Fernsehen zentralisiert aufgebaut. Sendezentrum ist Mainz.

Die Rundfunkanstalten werden überwiegend aus Rundfunkgebühren finanziert. Rundfunkgebühren - derzeit 28,25 DM pro Monat - muss jeder zahlen, der ein Radio oder einen Fernsehempfänger benutzt. An zweiter Stelle stehen Einnahmen aus der Werbung. Der Anteil der Werbesendungen ist jedoch gering. Werbung wird nur in kurzen Blöcken ausgestrahlt und Sendungen werden nicht für Werbeansagen unterbrochen. Bislang dürfen werktags nach 20 Uhr und sonntags überhaupt keine Werbesendungen ausgestrahlt werden.

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