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Diese Radio- und Fernsehsender sind so genannte 'Anstalten des
öffentlichen Rechts' und somit verpflichtet, der Allgemeinheit ein
vielfältiges Informations- und Unterhaltungsangebot zu machen. Sie
sind in der Arbeitsgemeinschaft der Rundfunkanstalten Deutschlands
(ARD) zusammengeschlossen:
- BR: Bayrischer Rundfunk
- HR: Hessischer Rundfunk
- MDR: Mitteldeutscher Rundfunk
- NDR: Norddeutscher Rundfunk
- ORB: Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg
- RB: Radio Bremen
- SFB: Sender Freies Berlin
- SR: Saarländischer Rundfunk
- SWR: Südwestrundfunk
- WDR: Westdeutscher Rundfunk
Neben diesen regionalen Sendern gibt es den Deutschlandfunk und
die Deutsche
Welle*, die im Ausland ein umfassendes Bild Deutschlands vermitteln
sollen.
Jeder Sender hat einen Rundfunkrat, in dem alle wichtigen Gruppen
der Gesellschaft vertreten sind. Der Rundfunkrat wählt den Intendanten,
den Direktor einer Rundfunkanstalt. Jeder Sender bietet in seinem
Sendegebiet drei bis vier Hörfunkprogramme an, mit unterschiedlicher
inhaltlicher Gewichtung.
So entfallen etwa beim Westdeutschen
Rundfunk von 100 Sendestunden auf: |
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1. Progr.
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2. Progr.
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3. Progr.
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Ernste
Musik |
0
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0
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31.3
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Leichte
Musik |
65,3
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53,7
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35,8
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Politik
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11,5
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24,3
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12,6
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Kultur/Bildung |
6,4
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1,4
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6,2
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Werbung
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2,3
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2,4
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0,3
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Die zehn regionalen Rundfunkanstalten produzieren gemeinsam das
1. Fernsehprogramm und veranstalten zusammen mit dem ZDF das tagsüber
bundesweit ausgestrahlte Fernsehprogramm. Das Nachmittags- und Abendprogramm
gestalten ARD und ZDF getrennt. Im Gegensatz zur föderalistisch
organisierten ARD ist das Zweite Deutsche Fernsehen zentralisiert
aufgebaut. Sendezentrum ist Mainz.
Die Rundfunkanstalten werden überwiegend aus Rundfunkgebühren finanziert.
Rundfunkgebühren - derzeit 28,25
DM pro Monat - muss jeder zahlen, der ein Radio oder einen Fernsehempfänger
benutzt. An zweiter Stelle stehen Einnahmen aus der Werbung. Der
Anteil der Werbesendungen ist jedoch gering. Werbung wird nur in
kurzen Blöcken ausgestrahlt und Sendungen werden nicht für Werbeansagen
unterbrochen. Bislang dürfen werktags nach 20 Uhr und sonntags überhaupt
keine Werbesendungen ausgestrahlt werden.
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